Abrechnung & Kosten

Viele unserer Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Wir kümmern uns um die Abrechnung – Sie kümmern sich um nichts.

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € pro Monat für Entlastungsleistungen zu. Dieser Betrag kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Fahrdienste genutzt werden.

Nicht genutzte Beträge können bis zu 18 Monate angespart werden.

Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden – z.B. wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.

Wir übernehmen die Abrechnung

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – transparent und unkompliziert.

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